Ab 7. August: Diese invasiven Pflanzen darfst du nicht mehr kaufen

Ab 7. August: Diese invasiven Pflanzen darfst du nicht mehr kaufen

Staudenknöterich, Nadelkraut, Sommerefeu: Ab 7. August endet die Übergangsfrist der EU-Unionsliste. Was das für deinen Garten bedeutet.

Ab 7. August: Diese invasiven Pflanzen darfst du nicht mehr kaufen

Am 7. August 2026 läuft die letzte Übergangsfrist für acht Pflanzenarten ab, die vor einem Jahr auf die EU-Unionsliste gesetzt wurden. Ab dann dürfen Gärtnereien und Baumärkte ihre Restbestände nicht mehr an Privatleute abgeben. Betroffen sind unter anderem Japanischer Staudenknöterich, Nadelkraut und Sommerefeu.

Was am 7. August 2026 genau passiert

Die EU hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 insgesamt 26 Arten neu auf die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten gesetzt, darunter acht Pflanzen. Die Verordnung trat am 7. August 2025 in Kraft. Damit läuft nach genau einem Jahr die Frist ab, in der Händler vorhandene Bestände noch an Privatpersonen verkaufen durften.

Die Rechtsgrundlage steht in Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EU) 1143/2014. Sie erlaubt den Verkauf oder die Übergabe lebender Exemplare an nichtgewerbliche Nutzer nur für ein Jahr nach der Aufnahme in die Unionsliste. Für gewerbliche Bestände gilt nach Absatz 1 eine Zweijahresfrist, allerdings nur noch zur Abgabe an Forschungseinrichtungen, für medizinische Zwecke oder zur Vernichtung. Diese Frist endet am 7. August 2027.

Ein Hinweis zur Einordnung: Das Datum 7. August 2026 steht in keinem Rechtstext. Es ergibt sich aus dem Inkrafttreten der Listung plus der Einjahresfrist. Die Verordnung selbst nennt nur für zwei Tierarten ausdrücklich den 7. August 2027 — was das Ausgangsdatum bestätigt.

Mit dieser vierten Erweiterung umfasst die Unionsliste 114 Arten, davon 49 Pflanzen. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass Deutschland etwas umsetzen müsste.

Die verbotenen Handlungen

Artikel 7 der Verordnung verbietet es, gelistete Arten vorsätzlich zu halten, zu züchten, zu befördern, in Verkehr zu bringen, zu verwenden, zu tauschen, zur Fortpflanzung zu bringen oder in die Umwelt freizusetzen. Das ist eine deutlich längere Liste als das reine Verkaufsverbot — und der Grund, warum auch das Verschenken über den Gartenzaun oder der Tausch auf der Pflanzenbörse nicht mehr zulässig ist.

Diese acht Pflanzen stehen seit 2025 auf der Liste

Vier der acht neu gelisteten Arten sind für Gärten praktisch relevant, weil sie in Deutschland tatsächlich im Handel waren. Die übrigen vier spielen hier kaum eine Rolle.

Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica) ist der bekannteste Neuzugang. Achte auf den Namen: In vielen Ratgebern und Pflanzenetiketten heißt er noch Fallopia japonica. Die EU-Unionsliste führt ihn unter Reynoutria — wenn du im Amtsdeutsch suchst, brauchst du den neuen Namen. Gelistet sind außerdem der Sachalin-Staudenknöterich (Reynoutria sachalinensis) und die Kreuzung aus beiden, der Böhmische Staudenknöterich (Reynoutria × bohemica).

Nadelkraut (Crassula helmsii) wurde jahrelang als sauerstoffspendende Teichpflanze verkauft. Es bildet dichte Unterwasserrasen, überwuchert flache Ufer und lässt sich aus einem Gartenteich praktisch nicht mehr entfernen — schon millimetergroße Sprossstücke wachsen wieder an.

Sommerefeu (Delairea odorata), auch Kap-Efeu genannt, kennst du vielleicht als Ampelpflanze mit efeuähnlichen, glänzenden Blättern. Er stammt aus Südafrika und ist mit unserem heimischen Efeu nicht verwandt.

Papiermaulbeerbaum (Broussonetia papyrifera) wurde zuletzt als hitzeverträglicher Stadtbaum gehandelt. Er treibt aggressiv aus Wurzelbrut aus und breitet sich über Wurzelausläufer weit über den Pflanzort hinaus aus.

Dazu kommen die Schwarze Akazie (Acacia mearnsii), die in Deutschland nicht winterhart ist, und das Japanische Zwergseegras (Nanozostera japonica), eine Meerespflanze ohne Gartenbezug.

Was gilt, wenn die Pflanze schon in deinem Garten steht

Hier wird es differenzierter, und pauschale Antworten aus Gartenforen helfen nicht weiter. Die Verordnung richtet sich mit ihren Verboten gegen aktives Handeln: vermehren, weitergeben, verkaufen, ausbringen. Eine allgemeine Pflicht für Privatleute, bestehende Bestände zu roden, ergibt sich daraus nicht.

Für weit verbreitete Arten wie den Staudenknöterich setzen die Mitgliedstaaten nach Artikel 19 auf Managementmaßnahmen statt auf flächendeckende Beseitigung — bei einer Art, die seit 1861 in Deutschland etabliert ist, wäre alles andere unrealistisch. In Einzelfällen, etwa angrenzend an Schutzgebiete, kann die Behörde trotzdem Maßnahmen anordnen. Wenn du unsicher bist, klärt die untere Naturschutzbehörde deines Landkreises deinen konkreten Fall.

Was du auf jeden Fall lassen solltest: die Pflanze weitergeben, vermehren oder Pflanzenteile im Grünschnitt entsorgen. Beim Staudenknöterich ist die Entsorgung der entscheidende Punkt — schon ein daumengroßes Wurzelstück reicht für einen neuen Bestand. Schnittgut und wurzelhaltige Erde gehören in den Restmüll zur thermischen Verwertung, nicht auf den Kompost, nicht in die Biotonne und nicht zur kommunalen Grünschnittsammlung.

Beim Nadelkraut im Teich gilt Ähnliches: Nicht abschöpfen und im Gartenteich nebenan entsorgen, und auf keinen Fall in ein Gewässer geben. Genau so hat sich die Art in Europa verbreitet.

Heimische Alternativen, die du jetzt kaufen kannst

Für jede der betroffenen Arten gibt es heimische Pflanzen mit vergleichbarer Funktion — und mit deutlich höherem Wert für Insekten. Wir haben für den Staudenknöterich eine eigene Seite mit ausführlichem Vergleich: Japanischer Staudenknöterich ersetzen.

Statt Sommerefeu: heimische Kletterer

Efeu (Hedera helix) ist der naheliegende Tausch und ökologisch eine Klasse für sich. Er blüht im September und Oktober, wenn fast nichts mehr blüht, und ist dann die letzte große Nektarquelle des Jahres — die Efeu-Seidenbiene ist sogar vollständig auf ihn spezialisiert. In jedem Baumarkt erhältlich.

Wald-Geißblatt (Lonicera periclymenum) duftet abends intensiv und wird von Nachtfaltern angeflogen. Es klettert 2 bis 5 Meter hoch und ist im Gartencenter Standardsortiment.

Statt Papiermaulbeerbaum: heimische Gehölze

Die Kornelkirsche (Cornus mas) kommt mit Trockenheit und Stadtklima gut zurecht, blüht schon ab Februar und bleibt mit 3 bis 6 Metern in einem Rahmen, den man im Hausgarten noch beherrscht.

Die Sal-Weide (Salix caprea) ist die wichtigste Frühjahrstracht überhaupt. Ihre Kätzchen im März versorgen Wildbienen genau dann, wenn sonst kaum Nahrung verfügbar ist.

Feldahorn (Acer campestre) verträgt jeden Schnitt, funktioniert als Hecke oder Einzelbaum und ist als Wurzelware im Herbst sehr günstig zu haben.

Statt Nadelkraut: die Teichzone bepflanzen

Eine ehrliche Einordnung vorweg: Die folgenden Arten sind Uferstauden, kein Ersatz für eine untergetauchte Sauerstoffpflanze. Wer die braucht, nimmt heimisches Raues Hornblatt (Ceratophyllum demersum) oder Ähriges Tausendblatt (Myriophyllum spicatum) — und macht einen Bogen um Wasserpest, die selbst als invasiv gilt. Für die Uferzone sind diese drei die insektenfreundlichste Wahl.

Blutweiderich (Lythrum salicaria) blüht von Juni bis September purpurrot und steht in den meisten Baumärkten in der Teichabteilung.

Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre) bleibt mit 30 bis 60 cm kompakt und passt an kleine Teichränder.

Gewöhnlicher Wasserdost (Eupatorium cannabinum) ist einer der besten Schmetterlingsmagneten überhaupt — über 40 Arten nutzen ihn als Nektarquelle.

Und wenn du eine Staudenknöterich-Fläche neu bepflanzt: Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) wächst schnell, deckt Fläche und ernährt später über 60 Vogelarten mit seinen Beeren.

Diese bekannten Problempflanzen stehen nicht auf der Liste

Die Unionsliste ist keine Rangliste der ökologisch schädlichsten Gartenpflanzen — sie ist ein Handelsverbot für Arten, bei denen ein EU-weites Vorgehen als verhältnismäßig gilt. Deshalb fehlen einige der bekanntesten Problemfälle. Einen Überblick über alle hierzulande problematischen Gartenpflanzen gibt unser Hub Invasive Pflanzen in Deutschland.

Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) steht nicht auf der Unionsliste und darf in Deutschland weiterhin verkauft und gepflanzt werden. Die Rechtslage im Detail — auch zum Schweizer Verkaufsverbot — erklären wir unter Ist Kirschlorbeer verboten?. Heimische Heckengehölze im Vergleich findest du unter Kirschlorbeer ersetzen.

Ebenfalls nicht gelistet sind Sommerflieder (Buddleja davidii), Kartoffelrose (Rosa rugosa), Robinie (Robinia pseudoacacia), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) und Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina). Alle gelten in Deutschland als invasiv oder potenziell invasiv, sind aber frei verkäuflich.

Umgekehrt stehen drei Arten schon länger auf der Liste, die viele nur als Wildkraut kennen: Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) und Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) seit 2017, der Götterbaum (Ailanthus altissima) seit 2019. Für sie sind sämtliche Übergangsfristen längst abgelaufen.

Häufige Fragen

Muss ich Staudenknöterich in meinem Garten jetzt entfernen?

Aus der EU-Verordnung ergibt sich keine allgemeine Rodungspflicht für Privatpersonen. Verboten sind Vermehrung, Weitergabe und das Ausbringen in die Umwelt. Bei Grundstücken neben Schutzgebieten oder Gewässern kann die untere Naturschutzbehörde im Einzelfall trotzdem Maßnahmen verlangen.

Darf ich meine Pflanze verschenken oder tauschen?

Nein. Artikel 7 der Verordnung (EU) 1143/2014 verbietet neben dem Inverkehrbringen ausdrücklich auch Verwenden und Tauschen. Die Pflanzenbörse im Kleingartenverein ist damit ebenso tabu wie das Kleinanzeigen-Inserat.

Warum heißt der Staudenknöterich jetzt Reynoutria statt Fallopia?

Das ist eine botanische Umbenennung, keine neue Art. Die EU-Unionsliste verwendet seit 2025 den Namen Reynoutria japonica. Ältere Literatur und viele Etiketten führen ihn weiter als Fallopia japonica — gemeint ist dieselbe Pflanze.

Wie entsorge ich Staudenknöterich richtig?

Über den Restmüll zur thermischen Verwertung. Kompost, Biotonne und kommunale Grünschnittsammlung scheiden aus, weil bereits kleinste Wurzel- und Sprossstücke wieder austreiben. Auch Erde von einem befallenen Standort solltest du nicht weitergeben.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe und noch eine Pflanze kaufe?

Ab dem 7. August 2026 ist die Abgabe an Privatpersonen unzulässig — das Risiko liegt beim Händler, nicht bei dir. Wenn dir eine der gelisteten Arten nach diesem Datum noch angeboten wird, ist das ein Hinweis darauf, dass der Betrieb seine Bestände nicht bereinigt hat.

Fazit

Der 7. August 2026 ist ein stiller Stichtag: keine Schlagzeilen, keine Übergangsregelung mit Ankündigungsfrist, sondern schlicht das Ende einer Einjahresfrist. Für dich als Gartenbesitzer ändert sich vor allem eins — vier Pflanzen, die vor Kurzem noch legal im Regal standen, verschwinden endgültig. Der bessere Weg führt ohnehin über heimische Arten: Efeu blüht, wenn sonst nichts mehr blüht, und die Sal-Weide trägt Wildbienen durch den März. Beides bekommst du im Baumarkt um die Ecke.

Stand: August 2026. Quellen: Verordnung (EU) 1143/2014 (Art. 7, Art. 19, Art. 32), Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422, Bundesamt für Naturschutz, NABU.

Betroffene Pflanzen

Zu diesen Pflanzen haben wir ausführliche Seiten mit heimischen Alternativen und Kauflinks:

Pflanzen in diesem Artikel